Unsere Ferienwohnungen sind für 2 bis 4 Personen die optimale Unterkunft für Ihre Erholung.

Die gute Anbindung an die an Sehenswürdigkeiten reiche Sächsische Schweiz machen Ihren Urlaub zu einem besonderen Erlebnis.

Unser Haus liegt am Ortsrand in ruhiger, sonniger Lage - direkt an der Elbe und am Waldrand. Von hier aus haben Sie einen freien Panoramablick auf den Fluss und die Felsen der Sächsischen Schweiz.

WohnraumFerienwohnung Elbe:

40 m² für 2 Personen, Wohn-/Schlafraum, Küche, Dusche/WC mit direktem Blick auf die Elbe und Stadt Wehlen

Austattung: Fußbodenheizung, Terrasse, SAT-TV
Preis: bis 2 Personen 70.00 € pro Tag
Endreinigung: 40 € pro Aufenthalt.
zzgl. Gästetaxe

 

WohnraumFerienwohnung Bastei:

55 m² für 2-4 Personen, Wohnraum, Schlafraum, Kinderzimmer, Küche, Dusche/WC mit direktem Blick auf das Basteimassiv und die Elbe

Austattung: Fußbodenheizung, Terrasse, SAT-TV
Preis: bis 2 Personen 70.00 € pro Tag, je weitere Person 10 €
Endreinigung: 40 € pro Aufenthalt.
zzgl. Gästetaxe

 

Besonderheiten

Ferienwohnungen liegt im Erdgeschoss, Nichtraucherferienwohnungen, keine Haustiere, Mindestaufenthalt 4 Nächte, Vermietung von April bis Oktober

Gästetaxe

Tarif: (gemäß Gästetaxe-Satzung der Gemeinde Stadt Wehlen vom 07.03.2023 - gütig ab 01.04.2023)
- Person ab 15 Jahre 2,80 € pro Tag
- Person ab 7 bis 14 Jahre sowie Schüler oder Studenten bis 25 Jahre 1,40 € pro Tag
Die Gästetaxe beinhaltet eine Gästekarte mit reichhaltigen Angeboten und Vergüstigungen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.saechsische-schweiz.de/gut-zu-wissen/gaestekarte

Allgemeine Hinweise zum Gastaufnahmevertrag:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten (BGB befristeter Mietvertrag).
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung haftet der Gast nach Ziff. 4.

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

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